Neues aus der Fischerhütte
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Bilder von Jahreshauptversammlung
am 24. Januar 2025.

Oder klicken Sie auf der Navigationsleiste auf Kaleidoskop.

Hier finden Sie die Termine für das
Jahr 2025.

Die Fischen und Termine der
vergangenen Jahre finden Sie im Archiv.

Fischerhütte
.

Sonntag, 30. März 2024: Gewässerbegehung

Die diesjährige Gewässerbegehung, bei der wir unser Altmühl-Altwasser besichtigen werden, findet am Sonntag, 30. 3., von 10.00 bis 12.00 Uhr statt.

Treffpunkt Fischerhütte. Herzliche Einladung an alle Vereinsmitglieder.


Ab 2025 Änderung des Auswertungsmodus bei Vereinsfischen.

Der Fischereiverein hat beschlossen den Auswertungsmodus,
probehalber ab 2025, bei den Vereinsfischen zu ändern.

!! H I E R klicken – Die Änderung und eine genaue Beschreibung – H I E R klicken !!
zum lesen und ausdrucken.


Wichtige Informationen: Neuregelungen Jahreserlaubnisschein ab 2025

Kicken Sie HIER für wichtige Informationen über den Jahreserlaubnisschein (JES) des Fischereiverband Mittelfranken e.V. ab dem Jahr 2025. Zum ausdrucken und herunterladen.


Vereinssatzung: Neue Satzung von 2024

HIER finden Sie unser neu überarbeite Satzung. Zum ausdrucken und herunterladen.


Die Monatsversammlungen 2025 auf einen Blick
Termin Monat Tag Datum Uhrzeit Lokal
Mai Freitag 02 19.30 Fischerhütte
Juni Freitag 06 19.30 Fischerhütte
Juli Freitag 04 19.30 Fischerhütte
September Freitag 05 19.30 Fischerhütte
Oktober Freitag 03 19.30 Fischerhütte
November Freitag 07 19.30 Fischerhütte
 

!!! Vereinsgewässer für Mitglieder gesperrt !!!

Während des Frühjahrsarbeitseinsatz am 26. April und am Umwelttag, 25. Oktober sowie bei allen Monatsversammlungen
bleiben alle Vereinsgewässer für Mitglieder gesperrt.


Sie benötigen neue Vereins-Accessoire ?

Wenn Sie ein neues Vereins-Hemd, -Shirt, -Aufnäher, -Aufkleber, -Krawatte oder
-Anstecknadel benötigen, dann wenden Sie sich an den zweiten Vorstand
Christian Leng. Bei ihm können Sie diese Sachen käuflich erwerben.

Die Artikel und Preise können Sie sich hier ansehen.


Achtung ab 2023 neue Schonzeiten und Schonmaße

Für alle unsere Angelgewässer gelten ab 2013 die gesetzlichen
Schonmaße und Schonzeiten des bayerischen Fischereigesetzes und der
Fischereiverordnung des Bezirkes Mittelfranken.

Hier finden Sie die aktuellen Schonmaße und -zeiten aller Arten zum Ausdrucken.

Weiteres siehe unten.


Neuerungen für die Verbands-Erlaubnischeine ab den Angeljahr 2022

Für alle Mitglieder die im nächsten Jahr (ab 01.01.2022) eine Jahreskarte für die Verbandsgewässer / Fränkische Seenland erwerben möchten. Kicken Sie HIER.

Alle Vereinsmitglieder, die an den neuen Erlaubnisschein interessiert sind, können sich bei 1. Vorstand Robert Walz melden.


Bekanntmachung vom Fischereiverband Mittelfranken e.V.
Angeln an den Badestränden des Fränkischen Seenlandes
Stand 11. Januar 2019

in der aktuell gültigen Gemeingebrauchsverordnung des Landkreises Weißenburg-
Gunzenhausen ist geregelt, dass Angeln in den Badebereichen des Kleinen und Großen Brombachsees, des Altmühlsees und des Igelsbachsees ausnahmslos verboten ist.

Zwischen dem Fischereiverband Mittelfranken e.V. und den Zweckverbänden gab es bis heute eine Vereinbarung, die das Angeln an den Badestränden zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt.

Um allen Ansprüchen gerecht zu werden hat man nun in einer Sitzung am 17.12.2018 eine einvernehmliche Lösung zur Ausübung der Angelfischerei an ausgewiesenen Badestränden gefunden, die etwas von den Zeiten auf dem für 2019 bereits abgedruckten Jahres/-und Tageserlaubnisscheinen abweicht.

Die neue Regelung sieht wie folgt aus: Das Angeln an den ausgewiesenen Badesträndendes Fränkischen Seenlandes (hierzu zählt auch der Rothsee) wird mit Inkrafttreten der aktualisierten Gemeingebrauchsverordnung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen zu folgenden Zeiten genehmigt:

vom 01.01. – 14.04. von 5 Uhr bis 24:00 Uhr
vom 15.04. – 14.10. von 5 Uhr bis 07:30 Uhr
vom 15.10. – 31.12. von 5 Uhr bis 24:00 Uhr

Der Badebetrieb hat jedoch immer Vorrang.

Das Schreiben vom Fischereiverband Mittelfranken zum ausdrucken
finden Sie HIER.


Allgemeine Schonmaße und Schonzeiten

Für alle unsere Angelgewässer gelten ab 2013 die gesetzlichen
Schonmaße und Schonzeiten des Bayerischen Fischereigesetzes und der
Fischereiverordnung des Bezirkes Mittelfranken.

Abweichungen sind durch die Fachberatung für Fischerei genehmigt
und auf dem Erlaubnisschein (Fangbuch) bzw. der Tages- oder Wochenkarte ersichtlich und für unsere Angelgewässer verbindlich.


Die letzten ihres Standes: Berufsfischer an der Altmühl

Eine Dokumentation, die von den Fischzügen der letzten Altmühl-Berufsfischer
berichtet, wurde von Wilfried Jung verfasst, und uns freundlicher Weise zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Wofür der Fischereiverein sich bei dem Autor recht herzlich bedankt.

Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren dann klicken Sie HIER oder
auf der Navigationsleiste auf Dies und Das.

Viel Spaß beim lesen dieser einmaligen Dokumentation, (über einen Teil unserer heutigen Vereinsgewässer), aus längst vergangen Zeiten.


 
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