Neues aus der Fischerhütte
i

Den Bericht und Bilder von unserer
Jahreshauptversammung 2026
finden Sie H I E R .

Oder klicken Sie inder Navigationsleiste
auf Kaleidoskop.

Hier gehts zu den Fangmeldungen und
gefangenen Fischen 2025

Hier finden Sie die Termine für das
Jahr 2026.

Fischerhütte
.
 
Alle gefangenen Fische von Mitgliedern und Gästen in allen Gewässern 2025
Fischart   Hecht   Zander   Karpfen   Schleie   Aal   Waller   Aitel
 
Anzahl / Stück   42   4   272   6   33   35   1
 
Ges. Gew. /  kg   103,97   9,29   784,91   6,55   21,55   103,23   0,58
 
Schwerster / kg   4,10   2,90   12,20   1,65   1,20   15,50   0,58
 

Wichtige Informationen: Zur neuen Bezirksfischereiverordnung ab 01.01.2026

Hier klicken: Für die Erläuterungen zur neuen Bezirksfischereiverordnung für den Bezirk Mitteifranken zur Umsetzung in der Praxis ab dem 01.01.2026. Zum herunter-
laden und Ausdrucken.

Die aktuellen Schonzeiten- und Masse finden Sie H  I E R .


Die Monatsversammlungen 2026 auf einen Blick
  Monat Tag Datum Uhrzeit Lokal
  April Freitag 10. 19.30 Fischerhütte
  Mai Freitag 8. 19.30 Fischerhütte
  Juni Freitag 5. 19.30 Fischerhütte
  Juli Freitag 3. 19.30 Fischerhütte
  August Freitag 7. Entfällt wegen Ferien
  September Freitag 4. 19.30 Fischerhütte
  Oktober Freitag 2. 19.30 Fischerhütte
  November Freitag 6. 19.30 Fischerhütte
 

!!! Vereinsgewässer für Mitglieder gesperrt !!!

Während des Frühjahrsarbeitseinsatz am 28. März
und am Umwelttag, 24. Oktober sowie bei allen Monatsversammlungen
bleiben alle Vereinsgewässer für Mitglieder gesperrt.


Wichtige Informationen: Neuregelungen Jahreserlaubnisschein ab 2025

Kicken Sie HIER für wichtige Informationen über den Jahreserlaubnisschein (JES) des Fischereiverband Mittelfranken e.V. ab dem Jahr 2025. Zum ausdrucken und heruntnerladen.


Vereinssatzung: Neue Satzung von 2024

HIER finden Sie unser neu überarbeite Satzung. Zum ausdrucken und herunterladen.


Sie benötigen neue Vereins-Accessoire ?

Wenn Sie ein neues Vereins-Hemd, -Shirt, -Aufnäher, -Aufkleber, -Krawatte oder
-Anstecknadel benötigen, dann wenden Sie sich an den zweiten Vorstand
Christian Leng. Bei ihm können Sie diese Sachen käuflich erwerben.

Die Artikel und Preise können Sie sich hier ansehen.


Allgemeine Schonmaße und Schonzeiten

Für alle unsere Angelgewässer gelten ab 2013 die gesetzlichen
Schonmaße und Schonzeiten des Bayerischen Fischereigesetzes und der
Fischereiverordnung des Bezirkes Mittelfranken.

Abweichungen sind durch die Fachberatung für Fischerei genehmigt
und auf dem Erlaubnisschein (Fangbuch) bzw. der Tages- oder Wochenkarte ersichtlich und für unsere Angelgewässer verbindlich.


Achtung ab 2023 neue Schonzeiten und Schonmaße

Für alle unsere Angelgewässer gelten ab 2023 die gesetzlichen
Schonmaße und Schonzeiten des bayerischen Fischereigesetzes und der
Fischereiverordnung des Bezirkes Mittelfranken.

Hier finden Sie die aktuellen Schonmaße und -zeiten aller Arten zum Ausdrucken.

Weiteres siehe unten.


Neuerungen für die Verbands-Erlaubnischeine ab den Angeljahr 2022

Für alle Mitglieder die im nächsten Jahr (ab 01.01.2022) eine Jahreskarte für die Verbandsgewässer / Fränkische Seenland erwerben möchten. Kicken Sie HIER.

Alle Vereinsmitglieder, die an den neuen Erlaubnisschein interessiert sind, können sich bei 1. Vorstand Robert Walz melden.


Bekanntmachung vom Fischereiverband Mittelfranken e.V.
Angeln an den Badestränden des Fränkischen Seenlandes
Stand 11. Januar 2019

in der aktuell gültigen Gemeingebrauchsverordnung des Landkreises Weißenburg-
Gunzenhausen ist geregelt, dass Angeln in den Badebereichen des Kleinen und Großen Brombachsees, des Altmühlsees und des Igelsbachsees ausnahmslos verboten ist.

Zwischen dem Fischereiverband Mittelfranken e.V. und den Zweckverbänden gab es bis heute eine Vereinbarung, die das Angeln an den Badestränden zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt.

Um allen Ansprüchen gerecht zu werden hat man nun in einer Sitzung am 17.12.2018 eine einvernehmliche Lösung zur Ausübung der Angelfischerei an ausgewiesenen Badestränden gefunden, die etwas von den Zeiten auf dem für 2019 bereits abgedruckten Jahres/-und Tageserlaubnisscheinen abweicht.

Die neue Regelung sieht wie folgt aus: Das Angeln an den ausgewiesenen Badesträndendes Fränkischen Seenlandes (hierzu zählt auch der Rothsee) wird mit Inkrafttreten der aktualisierten Gemeingebrauchsverordnung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen zu folgenden Zeiten genehmigt:

vom 01.01. – 14.04. von 5 Uhr bis 24:00 Uhr
vom 15.04. – 14.10. von 5 Uhr bis 07:30 Uhr
vom 15.10. – 31.12. von 5 Uhr bis 24:00 Uhr

Der Badebetrieb hat jedoch immer Vorrang.

Das Schreiben vom Fischereiverband Mittelfranken zum ausdrucken
finden Sie HIER.


Die letzten ihres Standes: Berufsfischer an der Altmühl

Eine Dokumentation, die von den Fischzügen der letzten Altmühl-Berufsfischer
berichtet, wurde von Wilfried Jung verfasst, und uns freundlicher Weise zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Wofür der Fischereiverein sich bei dem Autor recht herzlich bedankt.

Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren dann klicken Sie HIER oder
auf der Navigationsleiste auf Dies und Das.

Viel Spaß beim lesen dieser einmaligen Dokumentation, (über einen Teil unserer heutigen Vereinsgewässer), aus längst vergangen Zeiten.


 
Home Startseite