| Neues aus der Fischerhütte | |||
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Dorfmeisterschaft der Vereine: Dritter Platz bei der Dorfmeisterschaft Beim Schießen um die Dorfmeisterschaft der Muhrer Vereine haben wir heuer Die beste Serie von allen Teilnehmern Schoss Thomas Apfelbacher. Freitag, 24. Juli: Einzug der Vereine zur Kirchweih in Muhr am See Beim Einzug der Vereine zur Muhrer Kirchweih werden wir uns auch heuer wieder beteiligen. Wer von den Mitgliedern Lust und Zeit hat, kann mitmarschieren. Dresscode: Fischer-Hemd, -Poloshirt oder -Jacke. Treffpunkt: Freitag, 24.07.2026, um 18.00 Uhr an der Grundschule, Bahnhofstr. 22 Nach dem Einzug sind am Festplatz zwei Tische für unseren Verein reserviert. Freitag, 7. – Sonntag, 9. August: Jugend-Angel-Ferien-Zeltlager 2026 Die Jugendabteilung des 1. Fischereivereins veranstaltet von Jugendliche ab 7 Jahren aus Muhr am See und Umgebung, auch die, die nicht im Treffpunkt: Freitag, 7. August, 18.00 Uhr an der Fischerhütte. Auskunft erteilt Jugendleiter Helmut Laux, Tel. 01621754797. Wichtige Informationen: Zur neuen Bezirksfischereiverordnung ab 01.01.2026 Zum herunterladen und Ausdrucken. Die aktuellen Schonzeiten- und Masse finden Sie H I E R . Wichtige Informationen: Neuregelungen Jahreserlaubnisschein ab 2025 Vereinssatzung: Neue Satzung von 2024 HIER finden Sie unser neu überarbeite Satzung. Zum ausdrucken und herunterladen. Sie benötigen neue Vereins-Accessoire ? Wenn Sie ein neues Vereins-Hemd, -Shirt, -Aufnäher, -Aufkleber, -Krawatte oder Die Artikel und Preise können Sie sich hier ansehen. Allgemeine Schonmaße und Schonzeiten Für alle unsere Angelgewässer gelten ab 2013 die gesetzlichen Abweichungen sind durch die Fachberatung für Fischerei genehmigt Achtung ab 2023 neue Schonzeiten und Schonmaße Für alle unsere Angelgewässer gelten ab 2023 die gesetzlichen Hier finden Sie die aktuellen Schonmaße und -zeiten aller Arten zum Ausdrucken. Weiteres siehe unten. Neuerungen für die Verbands-Erlaubnischeine ab den Angeljahr 2022 Alle Vereinsmitglieder, die an den neuen Erlaubnisschein interessiert sind, können sich bei 1. Vorstand Robert Walz melden. Bekanntmachung vom Fischereiverband Mittelfranken e.V. in der aktuell gültigen Gemeingebrauchsverordnung des Landkreises Weißenburg- Zwischen dem Fischereiverband Mittelfranken e.V. und den Zweckverbänden gab es bis heute eine Vereinbarung, die das Angeln an den Badestränden zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt. Um allen Ansprüchen gerecht zu werden hat man nun in einer Sitzung am 17.12.2018 eine einvernehmliche Lösung zur Ausübung der Angelfischerei an ausgewiesenen Badestränden gefunden, die etwas von den Zeiten auf dem für 2019 bereits abgedruckten Jahres/-und Tageserlaubnisscheinen abweicht. Die neue Regelung sieht wie folgt aus: Das Angeln an den ausgewiesenen Badesträndendes Fränkischen Seenlandes (hierzu zählt auch der Rothsee) wird mit Inkrafttreten der aktualisierten Gemeingebrauchsverordnung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen zu folgenden Zeiten genehmigt: vom 01.01. – 14.04. von 5 Uhr bis 24:00 Uhr Der Badebetrieb hat jedoch immer Vorrang. Das Schreiben vom Fischereiverband Mittelfranken zum ausdrucken Die letzten ihres Standes: Berufsfischer an der Altmühl Eine Dokumentation, die von den Fischzügen der letzten Altmühl-Berufsfischer Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren dann klicken Sie HIER oder Viel Spaß beim lesen dieser einmaligen Dokumentation, (über einen Teil unserer heutigen Vereinsgewässer), aus längst vergangen Zeiten. |
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